Herbstquartal normal beenden

Aktuelle Information

 

Der Bundesrat weitet die Zertifikatspflicht aus. Ab Montag, 13. September 2021 gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel Fitness-Center sowie an Veranstaltungen eine Zertifikatspflicht. Ein Covid-Zertifikat erhalten Geimpfte, Genesene und Getestete. Bewegungskurse mit Gruppen unter 30 Personen, die sich regelmässig treffen und in beständigen Gruppen trainieren, sind von der Zertifikatspflicht befreit. Das heisst, die meisten Gymnastik-, Tanz-, Yoga-, Pilates- oder Personaltrainer-Studios sind von der Massnahme ausgenommen. Kleinere Wechsel wie zum Bespiel das Nachholen einer Lektion in einem anderen Kurs oder eine Kundin, die zum Schnuppern kommt, sind gemäss Bundesamt für Sport (BASPO) erlaubt. Der Betrieb läuft gemäss Schutzkonzept.